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KFZ-Großhandel: Spezialisiert auf Export aller Art | Wir suchen: Unfallfahrzeuge, Motorschäden, Langstreckenfahrzeuge

Fahrzeugexport - innerhalb und außerhalb der EU

Innerhalb der EU

Der Verkauf von Fahrzeugen an Gewerbetreibende oder Händler innerhalb der EU ist zum Nettopreis möglich (soweit bei diesem Fahrzeug die MwSt. ausweisbar ist).

Für den Verkauf zum Nettopreis benötigen wir eine positive Auskunft des Bundesamtes für Finanzen. Um diese für Sie einzuholen, benötigen wir vorab Kopien folgender Papiere per Fax oder E-Mail:

  • Steuerliche Registrierung bei Ihrem Finanzamt
  • Anschrift der Firma (Firmenstempel)
  • Nachweis über die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Ihre Eintragung im Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
  • Den Personalausweis aller Geschäftsführer/Inhaber
  • Vollmacht für Abholer

Außerhalb der EU

Der Verkauf von Fahrzeugen an Privatpersonen und Gewerbetreibende außerhalb der EU ist zum Nettopreis möglich (soweit bei diesem Fahrzeug die MwSt. ausweisbar ist).

Wir erstellen hierzu für Sie die Ausfuhrerklärung. Die Mehrwertsteuer wird bei uns hinterlegt. Sobald Sie mit Ihrem Fahrzeug die EU verlassen und uns dies vom Zollamt bestätitgt wird, erhalten Sie umgehend die Mehrwertsteuer zurück.

Falls eine andere Person als der Käufer die Mehrwertsteuer abholt, benötigen wir eine vom Käufer ausgestellte Vollmacht und die Originalquittung.

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